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Schraubgrund

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Schraubfundament für die PV-Anlage: Freifläche, Agri-PV und Garten

Welche PV-Anlagen können auf Schraubfundamenten stehen?

Schraubfundamente werden ausdrücklich auch für Solar-Freilandanlagen angeboten. Eine Freiflächenanlage ist nach § 3 Nr. 22 EEG jede Solaranlage, die nicht auf, an oder in einem Gebäude angebracht ist. Auch eine Anlage auf, an oder in einer anderen baulichen Anlage mit anderem Hauptzweck zählt nicht dazu.

Die Module einer Freiflächenanlage sitzen auf Modultischen. Das sind Gestelle, deren Stützen im Boden gegründet werden. Häufig sind die Module 20 bis 25° geneigt und starr nach Süden ausgerichtet, teils werden sie nachgeführt.

Diese Seite behandelt vor allem Freiflächenanlagen und Solarparks. Dazu kommen Agri-PV und kleine Anlagen im Garten, auch als Steckersolargerät. Für Solarcarports gelten dieselben Fragen wie für jeden Carport. Sie beantwortet die Seite Schraubfundament für den Carport. Anlagen auf dem Dach sind nicht Thema dieser Seite.

Rammprofil, Schraubfundament, Beton oder Ballast: Was ist üblich?

Unter Modultischen sind vor allem eingerammte Stahlprofile üblich. Die Alternativen sind Schraubfundamente und Streifenfundamente aus Fertigbetonteilen. Schraubfundamente heißen auch Erdschraubanker. Die Tiefen in der Tabelle stammen aus einer Übersicht des Bayerischen Landesamts für Umwelt (LfU) mit Stand 2013.

Gründung So funktioniert sie Passt eher, wenn … Grenzen
Rammprofil Stahlprofil wird eingerammt, je nach Boden etwa 1,4 bis 1,9 m tief der Boden keine Hindernisse hat. Wie Schraubfundamente rückstandslos rückbaubar Hindernisse im Boden. Die Profile dann einfach zu kürzen, ist nach Einschätzung von Hersteller A ein improvisierter Montagefehler. Er rät zu enger Baustellenüberwachung
Schraubfundament ohne Aushub eingedreht, sofort belastbar. 2013 bis etwa 1,6 m genannt, das genehmigte System ab 1,7 m die Fundamente später ausgedreht und, unbeschädigt, wiederverwendet werden sollen Fels nur mit Vorbohren. In aggressiven oder belasteten Böden bei manchen Produkten ausgeschlossen. Steine im oberen Bereich stören, bei steinigem Boden wird vorgebohrt. Auf Zug weniger tragfähig als auf Druck, mehr dazu unten
Streifenfundament aus Fertigbetonteilen nach Abtrag von 0,2 bis 0,3 m Oberboden aufgelegt flach gegründet werden soll, etwa im Wasserschutzgebiet bei Agri-PV wird von Beton abgeraten
Tiefgründiges Betonfundament vereinzelt bei großen nachgeführten Anlagen oder ungünstigem Untergrund Sonderfälle bei Agri-PV wird von Beton abgeraten
Ballast Hersteller B beschwert eine Unterkonstruktion mit hochkant gestellten Gehwegplatten. Es wird weder gerammt noch betoniert nicht in den Boden eingegriffen werden soll auch ohne Verankerung eine bauliche Anlage (§ 2 Abs. 1 MBO, Fassung 2024)

Der Grundwasserschutz betrifft verzinkte Ramm- und Schraubgründungen gleichermaßen. Wie sich Zink im Grundwasser verhält, steht unter Korrosion.

Wie sehr Tiefe und Zahl der Stützen vom Boden abhängen, zeigt ein Beispiel auf Hochmoor. Dort lagen 2,0 bis 3,7 m Torf, und Flachgründungen mit Erdnägeln oder Beton galten als nicht machbar. Alle befragten Gestellhersteller schlugen Rammprofile oder Schraubpfähle vor, verankert im Sand darunter, im Mittel etwa 3,5 bis 4,0 m tief. Die Zahl der Stützen je Modultisch sollte dort von typischerweise zwei auf drei steigen.

Mehr zum Vergleich lesen Sie unter Schraub- oder Betonfundament? und Vor- und Nachteile.

Lasten am Modultisch: Druck, Sog und Horizontalkraft

Schnee- und Windlasten werden nach DIN EN 1991-1-3 und DIN EN 1991-1-4 mit nationalem Anhang angesetzt. Beide Normen sind Technische Baubestimmungen.

Wind drückt nicht nur, er saugt auch. Sog heißt, dass der Wind an der Fläche Unterdruck erzeugt und an ihr zieht. In einer Simulation des Fraunhofer ISE war die größte Belastung der Module bei 45° Windrichtung ein Sog, bei 120 bis 135° ein Druck. In den hinteren Reihen war der Winddruck deutlich geringer als vorn.

Für die Gründung heißt das, dass sie Zug, Druck und Horizontalkräfte aufnehmen muss. Bei Modultischen auf Rammpfählen sind für die Bemessung der Gründung in der Regel Wind und Schnee ausschlaggebend. Der Boden muss die Stützen gegen Herausziehen durch Wind und gegen Einsinken durch Schnee sichern.

Probebelastungen für Solarparks prüfen deshalb Zug, Druck und horizontale Kräfte. Nach Einschätzung von Hersteller A sind gerammte Pfosten bei starkem Wind großen Scherkräften und Lastwechseln ausgesetzt.

Auf Zug tragen Schraubfundamente weniger als auf Druck. Für einen Typ mit 76 mm Durchmesser und 1.000 mm Länge sind in dichtem Kies 6,9 kN Zug und 12,9 kN Druck angegeben. 1 kN entspricht etwa der Gewichtskraft von 100 kg.

In Versuchen eines Forschungsvorhabens des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt) kam es beim Herausziehen vor allem darauf an, wie tief das Fundament im Boden steckt. Fachleute nennen das Einbindetiefe. Der Durchmesser hatte bei den untersuchten Tiefen kaum Einfluss.

Datenblattwerte sind charakteristische Werte. Das sind vorsichtige Schätzungen, noch ohne Sicherheitsbeiwert. Für den Nachweis werden die Lasten erhöht und die Widerstände vermindert. Eine Stückzahl lässt sich aus solchen Werten nicht ableiten.

Wie ein Bescheid diese Lasten regelt, zeigt das genehmigte System Z-34.15-253 mit Schraubpfählen ab 1,7 m Einbautiefe. Zug, Druck und wechselnde Belastung sind bei ihnen auch dauerhaft zulässig, planmäßig aber nur in Pfahlrichtung. Horizontale Lasten sind nur bis 3 % der Vertikallasten zulässig.

Die Bemessungswerte dieses Systems gelten für überwiegend statische Last in Pfahlrichtung. Bei wechselnder Belastung begrenzt der Bescheid die Lastspanne. Wie Horizontalkräfte und Lastwechsel an Ihrem Modultisch aufgenommen werden, klärt der Tragwerksplaner.

Wie viele Stützen ein Tisch braucht, folgt aus Statik und Boden. Nach Einschätzung von Hersteller A bestimmt die Bodenanalyse Gründungsart, Tiefe und Zahl der Stützen.

Fachbetrieb – Welche Durchmesser und Längen setzen Sie unter Modultischen von Freiflächenanlagen üblicherweise, in welchem Abstand und wie viele Fundamente je Tisch?

Modultisch Sog Druck Wind
Schematisch, nicht maßstäblich.

Bodengutachten und Probebelastung: Wie wird die Tragfähigkeit nachgewiesen?

Nach dem DIBt wird in der Regel für das einzelne Objekt ermittelt, was der Boden um ein Schraubfundament aufnimmt. Dazu dienen zum Beispiel Baugrunduntersuchungen und Probebelastungen. Probebelastungen sind nach demselben Forschungsvorhaben derzeit die beste Möglichkeit dafür. Bemessen wird nach den Technischen Baubestimmungen, unter anderem nach DIN EN 1997-1 (Eurocode 7) und DIN 1054.

Ein Beispiel ist die Probebelastung für einen Solarpark mit Rammprofilen. Sie lief so ab:

  1. Testpfähle wurden auf Druck, auf Zug und horizontal belastet.
  2. Die Fläche wurde nach dem Baugrund in Bereiche geteilt.
  3. Daraus wurden Bemessungswiderstände nach Eurocode 7 abgeleitet. Die Bemessungslasten aus dem Gestell dürfen diese Werte nicht überschreiten.
  4. Auf Zug lagen die Widerstände überall unter denen auf Druck.

Für Schraubfundamente gilt das Prinzip, nicht die Werte. Beim genehmigten System Z-34.15-253 ist die Tragfähigkeit je Baugröße durch Probebelastung vor Ort zu ermitteln. Je Bereich mit vergleichbarem Boden sind mindestens zwei Probepfähle nötig.

Bei der Agri-PV-Forschungsanlage des Fraunhofer ISE hing die Baufreigabe an einer Prüfstatik. Ein Bodengutachten wies die Haltekraft der Verankerung nach.

Ein Baugrundgutachten kann im Einzelfall angezeigt sein. Bei problematischem Boden können Planer aus Haftungsgründen faktisch verpflichtet sein, dazu zu raten.

Ein Fachbetrieb hält Drehmoment und Tiefe jedes Fundaments in einem Einbauprotokoll fest. Statik und Bodengutachten beauftragt bei ihm der Kunde. Wie die Statik geprüft wird, erklärt Zulassung und Statik.

Korrosion, Zink und Grundwasser

Beim genehmigten System Z-34.15-253 wird der Korrosionsschutz nach geplanter Nutzungsdauer und Bodenklasse gewählt. Die Bodenklasse nach DIN 50929-3 wird über eine Bewertungszahlsumme bestimmt.

In Bodenklasse III geht der Bescheid für feuerverzinkte Pfähle von einer wesentlich kürzeren Nutzungsdauer aus als in den Klassen Ia und Ib. Das sind Planungsannahmen dieses Systems. Allgemein ist die Dauerhaftigkeit von Stahl im Boden in den technischen Regeln nicht abschließend geregelt.

Im Moorbeispiel war der Torf vollständig wassergesättigt. Die Untersuchung stufte ihn als hohes Korrosionsrisiko für Stahl ein und hielt einen Schutz der Stahlteile im Boden für erforderlich.

Reicht ein verzinktes Rammprofil, Stahlrohr oder Schraubfundament bis ins Grundwasser oder in seinen Schwankungsbereich, kann Zink verstärkt in Lösung gehen. Wegen der vielen Gründungselemente großer Anlagen verlangt das LfU dann andere Werkstoffe, etwa unverzinkten Stahl, Edelstahl oder Aluminium, oder andere Gründungsverfahren. Oberhalb des Grundwassers hat es gegen verzinkte Profile keine grundsätzlichen Bedenken (Stand 2013). Entlang von Ramm-, Rüttel- oder Schraubgründungen bilden sich zudem bevorzugte Wasserwege.

Im Wasserschutzgebiet gelten eigene Auflagen. Eine bayerische Fachbehörde empfahl 2013 etwa, verzinkte Rammprofile oder Schraubanker nur oberhalb des höchsten Grundwasserstands zu setzen. Verbindlich ist die jeweilige Schutzgebietsverordnung. Mehr zur Haltbarkeit lesen Sie unter Was ist ein Schraubfundament?

Rückbau: Was verlangt das Baurecht?

Für manche privilegierte Anlagen im Außenbereich verlangt § 35 Abs. 5 BauGB eine Verpflichtungserklärung zum Rückbau. Darin verpflichtet man sich, die Anlage nach dauerhafter Aufgabe der Nutzung zurückzubauen und Bodenversiegelungen zu beseitigen. Bodenversiegelung heißt, dass der Boden luft- und wasserdicht abgedeckt wird. Die Erklärung ist eine weitere Voraussetzung dafür, dass die Anlage zulässig ist.

Das gilt für Anlagen längs Autobahnen und Schienenwegen, die nach § 35 Abs. 1 Nr. 8 Buchst. b BauGB privilegiert sind. Ebenso gilt es für Agri-PV im Betriebszusammenhang, die nach Nr. 9 privilegiert ist. Die Baugenehmigungsbehörde soll die Einhaltung der Verpflichtung durch eine Baulast nach Landesrecht oder auf andere Weise sichern (§ 35 Abs. 5 Satz 2 und 3 BauGB).

Eine Baulast ist eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung des Grundstückseigentümers, die im Baulastenverzeichnis eingetragen wird und auch für spätere Eigentümer gilt (§ 83 Abs. 1 MBO). Für Anlagen im Geltungsbereich eines Bebauungsplans gilt die Rückbauvorschrift des § 35 nicht.

Ramm- und Schraubfundamente ermöglichen einen rückstandslosen Abbau. Das LfU wies 2013 allerdings darauf hin, dass die Eingriffe in den Untergrund beim Rückbau die beim Bau unter Umständen erheblich überschreiten können.

Braucht eine frei stehende PV-Anlage eine Genehmigung, und wo ist sie zulässig?

Ob eine Anlage genehmigt werden muss, regelt die Bauordnung Ihres Landes. Die Musterbauordnung (MBO) ist nur eine Vorlage. Bayern und Nordrhein-Westfalen stehen unten als Beispiele. Verbindlich sind das Recht Ihres Landes und gegebenenfalls die Festsetzungen eines Bebauungsplans.

Die Tabelle verwendet einige Fachbegriffe.

  • Außenbereich heißen Flächen, die weder in einem Bebauungsplan liegen noch zu einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil gehören (§ 35 BauGB).
  • Ein privilegiertes Vorhaben ist im Außenbereich zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen und die Erschließung gesichert ist. Ob es dann eine Genehmigung braucht, regelt das Land.
  • Ein verfahrensfreies Vorhaben braucht keine Baugenehmigung. Die öffentlich-rechtlichen Anforderungen gelten trotzdem (§ 59 MBO).
  • Bei der Genehmigungsfreistellung reichen Sie die Unterlagen bei der Gemeinde ein. Gebaut werden darf einen Monat danach oder früher, wenn die Gemeinde mitteilt, dass kein Genehmigungsverfahren durchgeführt wird (§ 62 Abs. 3 MBO).
  • Gebäudeunabhängig ist eine Anlage, die frei steht und nicht in, an oder auf Dach- oder Außenwandflächen angebracht ist (§ 61 Abs. 1 Nr. 3 MBO).
Fall BauGB, zuletzt geändert 23.07.2026 MBO (Fassung 2024). Beispiele Bayern (Text ab 01.05.2026) und NRW (Fassung ab 01.09.2026)
Fläche bis 200 m längs einer Autobahn oder eines Schienenwegs des übergeordneten Netzes mit mindestens zwei Hauptgleisen im Außenbereich privilegiert (§ 35 Abs. 1 Nr. 8 Buchst. b) MBO: Genehmigungsfreistellung unter Voraussetzungen (§ 62 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2). Bayern: verfahrensfrei (Art. 57 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a Doppelbuchst. bb). NRW: Genehmigungsfreistellung (§ 63 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2)
Agri-PV im räumlich-funktionalen Zusammenhang mit einem land-, forstwirtschaftlichen oder gartenbaulichen Betrieb, bis 25.000 m², eine Anlage je Hofstelle privilegiert (§ 35 Abs. 1 Nr. 9) NRW: Genehmigungsfreistellung (§ 63 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2). Bayern und andere Länder: beim Bauamt klären
sonst im Außenbereich sonstiges Vorhaben, schon unzulässig, wenn es öffentliche Belange beeinträchtigt (§ 35 Abs. 2). Sonst Bebauungsplan, etwa Sondergebiet für erneuerbare Energien (§ 11 Abs. 2 BauNVO) Baugenehmigung als Grundsatz, soweit nichts anderes bestimmt ist (§ 59 Abs. 1 MBO)
im Geltungsbereich einer Satzung mit Regeln zu Zulässigkeit, Standort und Größe – MBO: verfahrensfrei, wenn die Anlage den Festsetzungen nicht widerspricht (§ 61 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. c). Bayern entsprechend (Art. 57 Abs. 2 Nr. 9)
kleine gebäudeunabhängige Anlage – MBO und Bayern: verfahrensfrei bis 3 m Höhe und 9 m Gesamtlänge (§ 61 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. b MBO und Art. 57 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a Doppelbuchst. bb BayBO). NRW: bis 3 m Höhe und 100 m² Grundfläche (§ 62 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Buchst. b)

Verfahrensfrei heißt allerdings nicht regelfrei (§ 59 Abs. 2 MBO und Art. 55 Abs. 2 BayBO). Jede bauliche Anlage muss standsicher sein (§ 12 Abs. 1 MBO). Bautechnische Nachweise verlangt die MBO für verfahrensfreie Vorhaben grundsätzlich nicht, sonst schon (§ 66 Abs. 1). Im Wasserschutzgebiet gilt zusätzlich die Schutzgebietsverordnung.

Klären Sie Genehmigung und Nachweise im Einzelfall mit Bauamt und Tragwerksplaner. Diese Seite ist keine Rechtsberatung. Mehr dazu unter Zulassung und Statik.

Agri-PV: Flächenverlust, Bodenschutz und Gründung

Bei Agri-PV werden auf derselben Fläche Strom erzeugt und Landwirtschaft betrieben. Das EEG nennt dafür Ackerflächen mit gleichzeitigem Anbau von Nutzpflanzen, Flächen mit Dauerkulturen oder mehrjährigen Kulturen und Dauergrünland (§ 48 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 Buchst. a bis c EEG, zuletzt geändert 18.12.2025). Ackerflächen auf Moorboden, in Naturschutzgebieten und in Nationalparks sind ausgenommen, und auch beim Dauergrünland gibt es Ausschlüsse.

Die Anlagen selbst müssen den Anforderungen einer Festlegung der Bundesnetzagentur entsprechen. Nach dem Agri-PV-Leitfaden des Fraunhofer ISE verweist diese Festlegung auf die DIN SPEC 91434.

Das Fraunhofer ISE hat an dieser DIN SPEC mitgeschrieben und fasst sie so zusammen. Kategorie I ist hoch aufgeständert, über 2,1 m, und wird unter der Anlage bewirtschaftet. Kategorie II ist bodennah aufgeständert, unter 2,1 m, und wird zwischen den Reihen bewirtschaftet.

Nach dieser Zusammenfassung darf der Flächenverlust durch die Anlage in Kategorie I höchstens 10 % der Projektfläche betragen, in Kategorie II höchstens 15 %. Bodenschäden durch Aufbau und Verankerung sind zu vermeiden.

Der Leitfaden selbst verlangt, dass die Verankerung die Standsicherheit sichert und dies beim Bau nachgewiesen wird. Um die Böden zu schonen, rät er von Betonfundamenten ab und nennt Ramm- oder Schraubfundamente.

In der hoch aufgeständerten Forschungsanlage nahmen Pfeiler und Rammschutz weniger als 1 % der Ackerfläche ein. Weil Maschinen die Streifen zwischen den Stützen oft nicht bewirtschaften konnten, waren aber etwa 8 % nicht nutzbar.

Kleine PV-Anlage im Garten auf Schraubfundamenten

Ein paar Module im Garten sind nach MBO und in Bayern bis 3 m Höhe und 9 m Gesamtlänge verfahrensfrei, auch als Steckersolargerät. In Nordrhein-Westfalen liegt die Grenze bei 3 m Höhe und 100 m² Grundfläche. Ein Steckersolargerät besteht aus Modulen, Wechselrichter, Anschlussleitung und Stecker. Andere Länder können abweichen.

In den Abstandsflächen lässt die MBO solche Anlagen bis 3 m Höhe und 9 m je Grundstücksgrenze zu. Abstandsflächen sind die Flächen vor Außenwänden von Gebäuden, die freizuhalten sind. Prüfen Sie Ihr Landesrecht und das Nachbarrecht.

Der Wind zählt auch hier mit. Für kleine Gartensets wird teils nur eine Drucklast angegeben, ohne Wind- oder Schneelast. Bei aufgeständerten Modulen kann der Wind aber auch saugen. Was das für die Gründung bedeutet, steht unter Lasten am Modultisch.

Wie viel ein kleines Fundament auf Zug hält, hängt stark vom Boden ab. Für einen Typ mit 60 mm Durchmesser und 1.000 mm Länge sind in weichem Ton 0,2 kN Zug angegeben, etwa die Gewichtskraft von 20 kg. In dichtem Kies sind es 5,1 kN.

Die Werte gelten nur für vollständig eingedrehte Fundamente. Herstellerangaben dieser Art sind eine Vordimensionierung und ersetzen keine statische Berechnung.

Holen Sie vor dem Eindrehen eine Leitungsauskunft ein. Bei weniger anspruchsvollen Anwendungen ohne Statiknachweis können Sie Schraubfundamente selbst setzen. Wie das geht, steht unter Selber eindrehen.

Was kostet die Gründung einer PV-Anlage?

Das hängt unter anderem davon ab, wie viele Fundamente nötig sind und wie sie ausgeführt werden. Menge und Ausführung richten sich nach Boden und Lasten. Statik und Bodengutachten sind im Preis eines Fachbetriebs nicht enthalten. Mehr zu Preisen lesen Sie unter Was kostet ein Schraubfundament?

Raster, Fundamentplan und Lastangaben erklären die Planungshilfen. Anbieter von Schraubfundamenten finden Sie unter Hersteller.

Schraubfundamente für Ihre Freiflächenanlage anfragen

Sie planen eine PV-Freiflächen- oder Agri-PV-Anlage? Wir geben Ihre Anfrage an einen geprüften Fachbetrieb weiter, der je nach Vorhaben schon Schraubfundamente für Freiflächen- oder für Agri-PV-Anlagen gesetzt hat. Angefragt wird Lieferung mit Einbau.

Die Anfrage ist für Sie kostenlos und unverbindlich. Fehlt für ein Angebot noch etwas, melden wir uns vorher bei Ihnen. Sobald wir Ihre Anfrage weitergegeben haben, meldet sich der Fachbetrieb in der Regel innerhalb von 3 Werktagen.

Hilfreich sind, soweit vorhanden:

  • Lageplan und Größe der Fläche, Zufahrt, Fotos
  • Lasten des Gestellherstellers je Stütze auf Druck, Zug und horizontal
  • Zahl der Modultische
  • Bodengutachten und Ergebnisse von Probebelastungen
  • Hinweis, ob die Fläche in einem Wasserschutzgebiet liegt

Fachbetrieb – Wie verbinden Sie Schraubfundamente mit Modultisch-Gestellen (Kopfplatte, Adapter für Gestelle, die für Rammprofile ausgelegt sind)?

Photovoltaik-Freifläche anfragen – kostenlos und unverbindlich. Im Formular wählen Sie „Photovoltaik-Freifläche“.

Weitere Gewerbeprojekte: Schraubfundament für Hallen und alle Anwendungen.

Quellen

Diese Seite wurde am 27.10.2026 überarbeitet.

  1. Baugesetzbuch (BauGB), § 35 Bauen im Außenbereich, gesetze-im-internet.de · Gesetz · abgerufen am 2026-10-19
  2. Baugesetzbuch (BauGB), § 35, gesetze-im-internet.de · Gesetz · abgerufen am 2026-10-19
  3. Baunutzungsverordnung (BauNVO), § 11 Sondergebiete, gesetze-im-internet.de · Gesetz · abgerufen am 2026-10-20
  4. Bayerische Bauordnung (BayBO) Art. 55 Grundsatz · Gesetz · abgerufen am 2026-10-17
  5. Bayerische Bauordnung (BayBO), Art. 57, gesetze-bayern.de · Gesetz · abgerufen am 2026-10-19
  6. Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2023), § 3 Begriffsbestimmungen, gesetze-im-internet.de · Gesetz · abgerufen am 2026-10-20
  7. Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2023), § 48, gesetze-im-internet.de · Gesetz · abgerufen am 2026-10-19
  8. Landesbauordnung 2018 (BauO NRW), Fassung ab 01.09.2026, recht.nrw.de · Gesetz · abgerufen am 2026-10-19
  9. Musterbauordnung (MBO), Fassung November 2002, zuletzt geändert durch Beschluss der Bauministerkonferenz vom 26./27.09.2024 · Gesetz · abgerufen am 2026-10-19
  10. Musterbauordnung (MBO), Fassung November 2002, zuletzt geändert durch Beschluss der Bauministerkonferenz vom 26./27.09.2024 (PDF über DIBt) · Gesetz · abgerufen am 2026-10-17
  11. DIBt Allgemeine Bauartgenehmigung Z-34.15-253: KRINNER V-Serie - Schraubpfahl als Gründungselement für bauliche Anlagen (22.12.2023) · Zulassung · abgerufen am 2026-10-17
  12. Außenbereichserlass NRW (Gem. RdErl., Fassung vom 27.10.2006), Abdruck umwelt-online · Behörde · abgerufen am 2026-10-17
  13. Bayerisches Landesamt für Umwelt: Merkblatt Nr. 1.2/9 „Planung und Errichtung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen in Trinkwasserschutzgebieten“, Stand Januar 2013 · Behörde · abgerufen am 2026-10-19
  14. BG BAU – Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft: Baustein C 472 Erdverlegte Leitungen (07/2021) · Behörde · abgerufen am 2026-10-17
  15. DIBt Informationsportal Bauprodukte und Bauarten: Schraubfundamente, Stabanker und ähnliche · Behörde · abgerufen am 2026-10-17
  16. DIBt: FAQ „Das deutsche Regelungssystem für Bauprodukte und Bauarten“ · Behörde · abgerufen am 2026-10-17
  17. DIBt: FAQs on the German regulatory system for construction products and construction techniques · Behörde · abgerufen am 2026-10-17
  18. Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen 2025/1 (MVV TB 2025/1), DIBt · Behörde · abgerufen am 2026-10-17
  19. Physikalisch-Technische Bundesanstalt: Die gesetzlichen Einheiten in Deutschland (Übersicht, Stand 2005, Kopie auf Drittserver) · Behörde · abgerufen am 2026-10-17
  20. Umweltbundesamt: Bodenversiegelung · Behörde · abgerufen am 2026-10-17
  21. Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages: Kurzinformation „Das Baugrund- und Gründungsgutachten“, WD 7 - 3000 - 143/20 (18.01.2021) · Behörde · abgerufen am 2026-10-17
  22. Fraunhofer ISE (H. Wirth): Aktuelle Fakten zur Photovoltaik in Deutschland, Fassung vom 20.08.2026 · Wissenschaft · abgerufen am 2026-10-20
  23. Fraunhofer ISE: Agri-Photovoltaik: Chance für Landwirtschaft und Energiewende. Ein Leitfaden für Deutschland, 4. Auflage, Stand Juni 2025 · Wissenschaft · abgerufen am 2026-10-19
  24. Romer, Pethani, Beinert (Fraunhofer ISE): Effects of Wind Load on the Mechanics of a PV Power Plant, WCPEC-8, Mailand 2022 · Wissenschaft · abgerufen am 2026-10-20
  25. Universität der Bundeswehr München, Institut für Bodenmechanik und Grundbau: Kurzbericht DIBt-Forschungsvorhaben P52-5-11.79-1421/12 „Tragfähigkeit von Schraubfundamenten unter statischer und zyklischer Last“ (Fraunhofer IRB) · Wissenschaft · abgerufen am 2026-10-17
  26. Ziegler, M.: 1.1 Sicherheitsnachweise im Erd- und Grundbau. In: Witt, K. J. (Hrsg.): Grundbau-Taschenbuch, Teil 1: Geotechnische Grundlagen, 8. Auflage, Ernst & Sohn (Leseprobe Wiley-VCH) · Fachpresse · abgerufen am 2026-10-17

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