Vorschau Texte aus content/entwuerfe/ (nicht freigegeben) · noindex
Zum Inhalt
Schraubgrund

Kostenlos und unverbindlich

Angebot anfordern

Schraubfundament für Container und Containeranlagen

Ja, ein Container kann auf Schraubfundamenten stehen. Containeranlagen gehören zu den Einsatzbereichen von Schraubfundamenten. Auf wie vielen Punkten ein Container steht und welche Last dort ankommt, gibt sein Hersteller vor, etwa in technischer Beschreibung und Fundamentplan. Ob ein Schraubfundament diese Last an Ihrem Standort trägt, wird in der Regel vor Ort ermittelt, etwa durch Probebelastungen. Mit den Tragwerten eines Datenblatts lassen sich die Lasten aus dem Fundamentplan nicht direkt vergleichen. Das klärt die Statik. Ob Ihr Container eine Baugenehmigung braucht, regelt die Bauordnung Ihres Landes.

Welche Container auf Schraubfundamenten stehen

Für die Gründung zählt, wie der Container gebaut ist.

Containerart Bauweise Was für die Gründung zählt
Büro- und Sanitärcontainer, auch Raumcontainer genannt Stahl-Bodenrahmen, z. B. mit vier verschweißten Rahmenecken Auflagepunkte und Lasten nach Vorgabe des Herstellers, dazu die Unterlüftung
Seecontainer, auch Frachtcontainer genannt, als Lager Tragend sind Rahmen und Eckpfosten. Wände und Dach sind am wenigsten belastbar Beladen schwer. Das höchste Bruttogewicht nennt die CSC-Plakette, das Sicherheitsschild für Container in internationaler Beförderung
Modulhaus aus Stahlmodulen Bei einem Modulhaus-Anbieter typisch 4 Auflagepunkte bei 20 Fuß und 6 bei 40 Fuß. Das ersetzt keine Tragwerksplanung Exakt waagerechte Auflager
Containeranlage, auch mehrgeschossig Container neben- und übereinander Innen liegende Fundamente sind stärker belastet. Den Fundamentplan beim Hersteller anfragen

Beim Seecontainer sind die Eckbeschläge besonders stark ausgeführt. Zusammen mit Eckpfosten und Rahmen nehmen sie die Kräfte beim Stapeln und Transport auf. Daraus folgt aber nicht, dass Auflager nur an den Ecken für die Gründung reichen. Das klären Hersteller und Statik.

Im Beispiel aus dem Containerhandbuch der Versicherungswirtschaft darf ein beladener 20-Fuß-Container bis zu 24.000 kg wiegen. Das ist ein Wert für den Transport. Die Last je Auflagepunkt ergibt erst die Statik.

Ist Ihr Lagercontainer kein Seecontainer, gelten die Unterlagen seines Herstellers. Die Angaben weiter unten stammen überwiegend aus Unterlagen für Büro- und Sanitärcontainer.

Um Wohncontainer und Module zum Wohnen geht es auf der Seite Tiny House und Modulhaus.

Auf wie vielen Punkten liegt ein Container auf, und welche Last kommt dort an?

Je länger der Container, desto mehr Auflagepunkte sehen Containerhersteller und Modulhaus-Anbieter vor. Für eine Produktlinie von Raumcontainern ist die Zahl vorgeschrieben. Ein 10-Fuß-Container braucht dort mindestens 4 Punkte, ein Container mit 16 oder 20 Fuß 6 Punkte. Bei 24 und 30 Fuß sind es mindestens 8. Für Ihren Container gilt die Vorgabe seines Herstellers.

Die Last je Punkt steht im Fundamentplan. Ein Containerhersteller stellt solche Pläne auf Anfrage bereit. Weicht eine Anlage von den Anordnungen ab, die er darstellt, nennt er die Aufstellung statisch kritisch. Für einen 20-Fuß-Büro- oder Sanitärcontainer einer Produktlinie mit Standard-Nutzlasten nennt sein allgemeiner Plan (Stand 2022) diese Werte.

Aufstellung je Eckpunkt je mittlerem Punkt
eingeschossig 30 kN 15 kN
zweigeschossig 60 kN 30 kN
dreigeschossig 90 kN 45 kN

1 kN, ein Kilonewton, entspricht etwa der Gewichtskraft von 100 kg. 30 kN sind also rund 3 Tonnen. Der Plan enthält auch Nutzlasten. Aus dem Containergewicht allein lässt sich die Last je Punkt deshalb nicht ableiten.

Warum Sie Plan und Datenblatt nicht direkt vergleichen können

Es liegt nahe, die 30 kN neben die Tragwerte eines Datenblatts zu legen. Das führt aus vier Gründen in die Irre.

  1. Plan und Datenblatt nennen unterschiedliche Größen. Das Datenblatt, aus dem die Werte unter Punkt 3 stammen, nennt charakteristische Werte des Baugrunds. In der Geotechnik ist das eine vorsichtige Schätzung des Werts im Grenzzustand. Ob die Lasten im Fundamentplan charakteristische Werte oder Bemessungswerte sind, gibt der Plan nicht an. Bemessungswerte von Lasten sind bereits mit Sicherheitsbeiwerten erhöht.
  2. Der Sicherheitsnachweis kommt erst danach. Nach Eurocode 7 und DIN 1054 werden Lasten mit Teilsicherheitsbeiwerten erhöht und Widerstände vermindert. Der verminderte Widerstand muss größer sein als die erhöhte Last.
  3. Der Boden vor Ort entscheidet. Ein Beispiel ist ein Schraubfundament mit 76 mm Durchmesser und 1.000 mm Länge. Vollständig eingedreht erreicht es charakteristisch 0,2 kN Druck in Torf, in dichtem Kies dagegen 12,9 kN.
  4. Der Plan nennt nur Druck. Zugkräfte gibt der allgemeine Plan nicht an.

Die langen Schraubpfähle mit allgemeiner Bauartgenehmigung des DIBt (Z-34.15-253) dürfen planmäßig nur axial belastet werden. Axial heißt in Pfahlrichtung. Sitzt eine Last nicht genau mittig, sprechen Fachleute von Ausmitte. Damit eine ungewollte Ausmitte die Pfähle nicht auf Biegung beansprucht, nennt der Bescheid als Beispiel mindestens drei Pfähle unter einer Einzellast.

Wie viele Schraubfundamente welcher Größe je Auflagepunkt nötig sind, ergibt deshalb erst die Statik mit Werten vom Standort.

Zur Orientierung hilft die Praxis eines Fachbetriebs. Unter einen 20-Fuß-Bürocontainer setzt er 4 Eckfundamente mit 114 mm Durchmesser und 2 m Länge. Bei 40-Fuß- oder mehrgeschossigen Containern kommen Mittelstützen dazu, zusammen 6 bis 8 Fundamente je Container. Beladene Seecontainer lagert er auf 6 Punkten, 4 an den Ecken und 2 in der Mitte.

Das ersetzt weder Statik noch Fundamentplan. Die oben genannte Produktlinie verlangt für 20-Fuß-Container 6 Auflagepunkte. Es gilt, was der Hersteller Ihres Containers vorgibt.

Für höhere Bodenlasten im Container sieht diese Produktlinie doppelt so viele Bodenquerträger vor. Erst mit Unterfütterung, Schichtholzplatte und einem Streifenfundament steigt die zulässige Flächenlast im Erdgeschoss von 2,0 auf bis zu 8,0 kN/m².

Was der Containerhersteller vorgibt

Die technischen Beschreibungen eines Containerherstellers verlangen zum Beispiel:

  • Die Fundamente stellt der Kunde, nicht der Containerhersteller. Sie müssen zu den örtlichen Verhältnissen, den Normen, der Frosttiefe, dem Boden und den größten Lasten passen.
  • Die Auflager müssen eben sein. Nicht waagerechte Punkte werden in Breite des Rahmenprofils unterlegt.
  • Die Fundamente müssen Regenwasser frei ablaufen lassen. Bei einem Produkt läuft es an den unteren Rahmenecken aus.
  • Unter- und Hinterlüftung müssen gewährleistet sein. Ist die Unterlüftung nicht ausreichend, kann Feuchte aus dem Boden aufsteigen und Decke und Dämmung durchnässen.

Behördliche Auflagen zur Aufstellung muss der Kunde beachten. Für Schäden aus nicht ordnungsgemäßer Aufstellung schließt der Hersteller die Gewährleistung aus.

Fragen Sie den Containeranbieter nach diesen Punkten.

  • Fundamentplan mit Lage der Auflagepunkte und Lasten je Punkt auf Druck, Zug und horizontal
  • Annahmen der Statik zu Nutzlast, Schnee und Wind
  • Geschosszahl und Anordnung in der Anlage
  • Bodenlast und ob dafür ein Streifenfundament nötig ist
  • Befestigung am Fundament
  • Mindesthöhe über Gelände für Lüftung und Wasserablauf

Muss ein Container gegen Wind gesichert werden?

Das hängt vom Container und vom Wind an seinem Standort ab. Die Statik einer Produktlinie von Bürocontainern rechnet für das Binnenland mit einer Basiswindgeschwindigkeit von vb,0 = 27,5 m/s. Das sind rund 100 km/h.

Bei höheren Windgeschwindigkeiten verlangt der Hersteller zusätzliche Sicherungen wie Abspannen oder Verschrauben. Berechnen müssen sie befugte Fachleute nach örtlichen Normen. Ein allgemeiner Grenzwert sind die 27,5 m/s nicht.

Der Wert vb,0 ist ein Rechenwert der Windnorm, keine gemessene Böe. Ermittelt wird er für eine mittlere Wiederkehrperiode von 50 Jahren. Der nationale Anhang zu DIN EN 1991-1-4 teilt Deutschland in vier Windzonen ein, mit Grundwerten von 22,5 bis 30 m/s. Für Küste und Inseln gelten eigene Profile, ab 800 m über NN eine Erhöhung.

Die 27,5 m/s des Herstellers liegen damit unter dem höchsten Grundwert und gelten nur für das Binnenland. Welche Zone und welches Geländeprofil an Ihrem Standort gelten, legt die Tragwerksplanung fest.

Schraubfundamente können Zug aufnehmen, aber mit Grenzen. Die langen Schraubpfähle nach der Bauartgenehmigung Z-34.15-253 dürfen als Zug- oder Druckpfahl und für wechselnde Belastungen eingesetzt werden. Horizontale Lasten dürfen bei ihnen aber nur bis 3 % der Vertikallasten betragen. Wie Wind- und Horizontalkräfte abgetragen werden, gehört deshalb in die Statik.

Für einen Typ mit 76 mm Durchmesser und 1.000 mm Länge sind in dichtem Kies 6,9 kN Zug und 12,9 kN Druck angegeben. Beides sind charakteristische Werte.

Wie Container und Schraubfundament verbunden werden

Ein Modulhaus-Anbieter verschraubt nicht jedes Modul fest mit dem Fundament. Bei vielen seiner Projekte steht die Stahlkonstruktion mit ihrem Eigengewicht auf den Auflagepunkten. Je nach Statik, Windlasten und Standort kann eine mechanische Verbindung nötig werden, etwa mit Stahlanschlüssen oder Twistlocks. Twistlocks sind lösbare Verriegelungen. Festgelegt wird das früh, damit Fundament und Anschluss vorbereitet sind.

Hat ein Schraubfundament am Kopf ein zentriertes Gewinde, lässt sich zum Beispiel ein Container direkt darauf schrauben. Bei den langen Schraubpfählen mit Bauartgenehmigung muss der Pfahlkopf plan und zentriert an das aufgehende Bauteil angeschlossen werden. Die Anbindung ist gesondert nachzuweisen.

Ein Fachbetrieb verbindet Container über Kopfplatten, Adapter für den Eckbeschlag oder Twistlocks mit den Fundamenten. Leere oder leichte Container sichert er ab Windzone 2 zusätzlich mit Zugankern. Welche Sicherung Ihr Container braucht, legt die Statik fest.

Eignen sich Schraubfundamente nur für Container auf Zeit?

Nicht unbedingt. Im Containerbau werden sie zwar vor allem für Projekte angeboten, die nach wenigen Monaten bis Jahren zurückgebaut werden. Ausgeschlossen ist eine dauerhafte Aufstellung damit aber nicht.

Nach der Bauartgenehmigung Z-34.15-253 dürfen die Pfähle auch über 2 Jahre eingesetzt werden. Für feuerverzinkte Pfähle dieses Systems geht der Bescheid je nach Bodenklasse nach DIN 50929-3 von einer Nutzungsdauer zwischen 10 und 100 Jahren aus.

Das sind Planungsannahmen dieses einen Systems. Wie lange Schraubfundamente allgemein halten, sagen sie nicht. Wie dauerhaft Stahl im Boden ist, regeln die technischen Regeln nicht abschließend.

Braucht ein Container eine Baugenehmigung?

Das regelt die Bauordnung des Landes, in dem der Container steht. Die Musterbauordnung (MBO) ist nur eine Vorlage für die Länder und nicht unmittelbar anwendbar.

Nach § 2 Abs. 1 MBO (Fassung 2024) muss eine bauliche Anlage nicht fest mit dem Boden verbunden sein. Sie gilt auch dann als verbunden, wenn sie durch eigene Schwere auf dem Boden ruht. Das Gleiche gilt, wenn sie überwiegend ortsfest benutzt werden soll.

Nach § 59 MBO (Fassung 2024) brauchen Anlagen eine Baugenehmigung, soweit nichts anderes bestimmt ist. Die öffentlich-rechtlichen Anforderungen gelten auch ohne Genehmigung.

Nach § 61 Abs. 1 Nr. 13 MBO (Fassung 2024) sind von den vorübergehend aufgestellten Anlagen nur bestimmte verfahrensfrei. Die Vorschrift nennt sie einzeln. Für Container zählen vor allem zwei Fälle. Zum einen sind das Baustelleneinrichtungen „einschließlich der Lagerhallen, Schutzhallen und Unterkünfte“. Zum anderen sind es bauliche Anlagen, die höchstens drei Monate auf genehmigtem Messe- und Ausstellungsgelände stehen, ausgenommen Fliegende Bauten.

Daneben nennt die Vorschrift nur Gerüste, Toilettenwagen, Behelfsbauten für Landesverteidigung, Katastrophenschutz oder Unfallhilfe sowie Verkaufsstände und andere bauliche Anlagen auf Straßenfesten, Volksfesten und Märkten. Dass ein Container nur vorübergehend steht, reicht nach dieser Vorschrift also allein nicht. Bayern und Baden-Württemberg regeln Baustelleneinrichtungen gleich, in Art. 57 Abs. 1 Nr. 13 Buchst. a BayBO (Text ab 01.05.2026) und in Anhang 1 Nr. 10 Buchst. b LBO (Fassung vom 16.03.2026).

Für kleine Gebäude gelten diese Grenzen.

Regel, Stand Verfahrensfrei sind
MBO § 61 Abs. 1 Nr. 1 (Fassung 2024) eingeschossige Gebäude bis 10 m² Brutto-Grundfläche, außer im Außenbereich
Bayern, Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 BayBO (Text ab 01.05.2026) Gebäude bis 75 m³ Brutto-Rauminhalt, außer im Außenbereich. Dort gelten engere Grenzen
Baden-Württemberg, LBO Anhang 1 (Fassung vom 16.03.2026) nur Gebäude ohne Aufenthaltsräume, Toiletten oder Feuerstätten, im Innenbereich bis 40 m³, im Außenbereich bis 20 m³ Brutto-Rauminhalt

Brutto-Rauminhalt meint den gesamten Rauminhalt eines Bauwerks nach DIN 277. Als Außenbereich gelten vereinfacht Flächen, die weder in einem Bebauungsplan liegen noch zu einem zusammenhängend bebauten Ortsteil gehören.

Fliegende Bauten sind nach § 76 MBO (Fassung 2024) Anlagen, die geeignet und bestimmt sind, an verschiedenen Orten wiederholt aufgestellt und zerlegt zu werden. Vor der ersten Aufstellung brauchen sie, mit Ausnahmen, eine Ausführungsgenehmigung. Baustelleneinrichtungen sind ausdrücklich keine Fliegenden Bauten.

Ob ein Container als Fliegender Bau gilt, hängt von seinem Zweck und vom Landesrecht ab. Das klärt das Bauamt.

Standsicher muss jede bauliche Anlage sein (§ 12 Abs. 1 MBO, Fassung 2024). Planung und Bemessung von Gründungen mit Schraubfundamenten folgen grundsätzlich den Technischen Baubestimmungen, unter anderem DIN EN 1997-1 und DIN 1054. Mehr dazu unter Zulassung und Statik.

Klären Sie Genehmigung und Nachweise im Einzelfall mit dem Bauamt. Diese Seite ist keine Rechtsberatung.

Wie wird geprüft, ob der Boden den Container trägt, und was gilt bei Fels und Frost?

Was der Boden um das Schraubfundament aufnimmt, wird in der Regel für das einzelne Objekt ermittelt, etwa durch Baugrunduntersuchungen und Probebelastungen. Fachleute nennen das die äußere Tragfähigkeit.

Probebelastungen sind derzeit die beste Möglichkeit, denn das Tragverhalten lässt sich kaum mit Rechenmodellen vorhersagen. Zu diesem Ergebnis kommt ein Forschungsvorhaben einer Universität für das DIBt. Für die langen Schraubpfähle mit Bauartgenehmigung sind je Bereich mit vergleichbarem Boden mindestens zwei Probepfähle zu prüfen.

In Fels muss vorgebohrt werden. Aggressive oder belastete Böden gelten als ungeeignet. Mit etwa 800 mm Länge reicht ein Schraubfundament in vielen typischen Fällen bis unter die Frostgrenze.

Vor Baubeginn ist bei den Leitungseigentümern Auskunft über erdverlegte Leitungen einzuholen. Das verlangt die BG BAU.

Wie wird der Container ausgerichtet und unterlüftet?

Die Auflager müssen auf gleicher Höhe liegen, sonst steht der Container nicht einwandfrei. Manche Schraubfundamente gleichen die Höhe am Kopf aus. Dort wird ein Adapter auf die gewünschte Höhe eingedreht und mit einer Kontermutter fixiert. Ob ein solcher Kopf die Last des Containers trägt, gehört in die Statik.

Bei den langen Schraubpfählen mit Bauartgenehmigung ist mit Abweichungen zu rechnen, und zwar ±30 mm in der Lage, ±5 mm in der Höhe und ±2 % in der Neigung. Die Bemessung der aufgehenden Konstruktion muss das berücksichtigen.

Für die Unterlüftung empfiehlt ein Fachbetrieb mindestens 15 bis 20 cm Abstand zwischen Containerunterkante und Gelände.

Lassen sich Container und Schraubfundamente umsetzen?

Ja. Schraubfundamente lassen sich zurückbauen und an anderer Stelle wieder einsetzen. Wiederverwenden lassen sie sich aber nur unbeschädigt.

Ein Fachbetrieb dreht Fundamente auf Wunsch wieder aus und rechnet das nach Zeitaufwand ab. Gebrauchte Fundamente setzen seine Kunden allerdings kaum wieder ein.

Zum Versetzen eines Moduls werden die Leitungen getrennt, lösbare Verbindungen wie Twistlocks geöffnet und das Modul für den Kran vorbereitet. Vorhandene Schraubfundamente sollten erst weiterverwendet werden, wenn Position, Höhe, Tragfähigkeit und Zustand geprüft sind. Am neuen Standort zählen der dortige Boden und die Bauordnung des jeweiligen Landes.

Wann ein anderes Fundament besser passt

  • Bei kurzer Standzeit auf befestigter Fläche setzt ein Containervermieter Unterlegplatten aus Recyclingkunststoff ein, auch auf Asphalt. Auf Kies tut er das nur unter eingeschossigen Einzelcontainern.
  • Für längerfristige Projekte hält derselbe Vermieter Streifen- oder Punktfundamente aus Beton für besonders geeignet.
  • Für die höchste Bodenlast im Container verlangt eine Produktlinie von Raumcontainern ein Streifenfundament.
  • Auf aggressiven oder belasteten Böden scheiden Schraubfundamente in der Regel aus.
  • Auf schlechtem Untergrund gleicht eine Fundamentplatte Verformungsunterschiede besser aus.
  • Bei Linienlasten auf tragfähigem, homogenem Boden sind Streifenfundamente die wirtschaftliche Wahl.

Mehr dazu unter Schraub- oder Betonfundament, Vor- und Nachteile und Was ist ein Schraubfundament?. Um Wohngebäude geht es unter Schraubfundament für den Hausbau.

Was kostet die Gründung eines Containers?

Die Kosten hängen unter anderem davon ab, wie viele Fundamente Ihr Container braucht. Das ergibt sich aus Auflagepunkten, Boden und Lasten, wie oben beschrieben. Beispielpreise eines Fachbetriebs für Fundamente mit Einbau, auch für einen 20-Fuß-Bürocontainer, stehen unter Was kostet ein Schraubfundament? Dort lesen Sie auch, was den Preis treibt.

Anfrage für Ihren Container

Bei anspruchsvollen oder genehmigungspflichtigen Vorhaben gehört die Montage in die Hand eines Fachbetriebs. Wir geben Ihre Anfrage an einen geprüften Fachbetrieb weiter, der schon Schraubfundamente für Container gesetzt hat. Die Anfrage ist kostenlos und unverbindlich. Hängen Sie am besten diese Unterlagen an.

  • Containertyp, Hersteller und Fundamentplan mit Lasten
  • Anzahl, Anordnung und Geschosse
  • geplante Standdauer
  • Lageplan, Fotos und, falls vorhanden, Bodengutachten

Anfrage für Ihren Container stellen – kostenlos und unverbindlich

Quellen

Diese Seite wurde am 23.10.2026 überarbeitet.

  1. Bayerische Bauordnung (BayBO) Art. 57 Verfahrensfreie Bauvorhaben · Gesetz · abgerufen am 2026-10-17
  2. Bayerische Bauordnung (BayBO) Art. 57 Verfahrensfreie Bauvorhaben, Beseitigung von Anlagen · Gesetz · abgerufen am 2026-10-17
  3. Musterbauordnung (MBO), Fassung November 2002, zuletzt geändert durch Beschluss der Bauministerkonferenz vom 26./27.09.2024 (PDF über DIBt) · Gesetz · abgerufen am 2026-10-17
  4. DIBt Allgemeine Bauartgenehmigung Z-34.15-253: KRINNER V-Serie - Schraubpfahl als Gründungselement für bauliche Anlagen (22.12.2023) · Zulassung · abgerufen am 2026-10-17
  5. Außenbereichserlass NRW (Gem. RdErl., Fassung vom 27.10.2006), Abdruck umwelt-online · Behörde · abgerufen am 2026-10-17
  6. BG BAU – Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft: Baustein C 472 Erdverlegte Leitungen (07/2021) · Behörde · abgerufen am 2026-10-17
  7. DIBt Informationsportal Bauprodukte und Bauarten: Schraubfundamente, Stabanker und ähnliche · Behörde · abgerufen am 2026-10-17
  8. DIBt: FAQ „Das deutsche Regelungssystem für Bauprodukte und Bauarten“ · Behörde · abgerufen am 2026-10-17
  9. DIBt: FAQs on the German regulatory system for construction products and construction techniques · Behörde · abgerufen am 2026-10-17
  10. Physikalisch-Technische Bundesanstalt: Die gesetzlichen Einheiten in Deutschland (Übersicht, Stand 2005, Kopie auf Drittserver) · Behörde · abgerufen am 2026-10-17
  11. Universität der Bundeswehr München, Institut für Bodenmechanik und Grundbau: Kurzbericht DIBt-Forschungsvorhaben P52-5-11.79-1421/12 „Tragfähigkeit von Schraubfundamenten unter statischer und zyklischer Last“ (Fraunhofer IRB) · Wissenschaft · abgerufen am 2026-10-17
  12. Architektenkammer Baden-Württemberg: Merkblatt 610 Landesbauordnung für Baden-Württemberg – LBO, Fassung vom 16. März 2026 (GBl. Nr. 44), Stand 16.03.2026 · Verband · abgerufen am 2026-10-17
  13. GDV (Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft): Containerhandbuch, Kapitel 3.1 Containerbauart · Verband · abgerufen am 2026-10-17
  14. GDV: Containerhandbuch, Kapitel 3.1.2 CSC & Bau- und Prüfvorschriften · Verband · abgerufen am 2026-10-17
  15. Baunetz Wissen Beton: Flachgründungen · Fachpresse · abgerufen am 2026-10-17
  16. Baunetz Wissen Beton: Streifenfundamente · Fachpresse · abgerufen am 2026-10-17
  17. WEKA Architekten und Ingenieure: Berechnung Bruttorauminhalt · Fachpresse · abgerufen am 2026-10-17
  18. Ziegler, M.: 1.1 Sicherheitsnachweise im Erd- und Grundbau. In: Witt, K. J. (Hrsg.): Grundbau-Taschenbuch, Teil 1: Geotechnische Grundlagen, 8. Auflage, Ernst & Sohn (Leseprobe Wiley-VCH) · Fachpresse · abgerufen am 2026-10-17

Vorschau: 18 von 77 Fakten-IDs dieser Seite führen zu einer zulässigen Quellenart. Aussortiert: 39 (Hersteller, Handel, Fachbetrieb und Ähnliches) . Die endgültige Liste prüft die Haupt-Session; siehe berichte/quellen-je-seite.md.